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Ziele der Landhausversammlung PDF Drucken E-Mail

•    Offene Versammlung von engagierten Personen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, welche aufgrund der Zunahme von  menschenrechtsverletzenden Volksinitiativen der letzten Jahre einen besonderen Handlungs- und Reformbedarf erkennen. Unsere Menschenrechte und Direkte Demokratie sollen nicht weiter in Frage gestellt werden.


•    Ideensammlung und vertiefte Diskussion, wie wir das Zusammenwirken von Menschenrechten und Direkten Demokratie für die Zukunft stärken und verbessern können, um so die Würde der Direkten Demokratie zu erhalten.

•    Es soll den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger besser erklärt werden, wieso alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz einen Anspruch auf die Einhaltung ihrer Menschenrechte haben. Wir wollen Kommunikationsstrategieren entwickeln, um zu vermittelt, wieso auch Personengruppen wie beispielsweise Verbrecher, Ausländerinnen und Ausländer oder Raser einen Anspruch auf ihre die Respektierung ihrer Grundrechte haben. Jeder Mensch hat Rechte.

•    Eventuell wird zur Stärkung der Menschenrechte und der Direkten Demokratie eine Eidgenössische Volksinitiative lanciert. Ein Beschluss über die allfällige Lancierung und deren genauen Inhalt wird aber erst zu einem späteren Zeitpunkt gefällt.


•    Das Resultat und der Konsens der einzelnen Workshops der 1. Landhausversammlung vom 29. Mai 2010 sind in der 1. Solothurner Erklärung zusammengefasst. Die Resultat der Ateliers und einzelne Referate der 2. Landhausversammlung vom 9. Oktober 2010 finden Sie hier

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 22. Dezember 2010 um 23:15 Uhr