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Solothurner Erklärung vom 29. Mai 2010 PDF Drucken E-Mail


Am 29. Mai 2010 versammelten sich im Landhaus Solothurn über 200 Personen aus der ganzen Schweiz mit dem Ziel, in der Schweiz die Grundpfeiler unserer Direkte Demokratie, die Grund- und Menschenrechte, zu stärken:

1. Wir stellen fest, dass sich freiheits- und völkerrechtswidrige Volksinitiativen häufen. Deshalb erachten wir Reformen für notwendig, welche zum Schutz und zur Stärkung der Grund- und Menschenrechte sowie der Direkten Demokratie beitragen und die Beziehung der beiden in unserer Bundesverfassung genauer ausgestalten.

2. Wir sind davon überzeugt, dass Volksabstimmungen über Volksinitiativen, die – wie dasMinarettbauverbot und andere – mit der Absicht lanciert worden sind, bestimmte Bevölkerungsgruppen zu diskriminieren und deren Grund- und Menschenrechte einzuschränken, undemokratisch sind und zudem nicht umgesetzt werden können und deshalb in Zukunft vermieden werden müssen.

3. Wir wissen, dass es ohne Beachtung der Menschenrechte keine Demokratie geben kann, denn die Demokratie selber ist ein Recht jedes Menschen und daher integraler Bestandteil der Menschenrechte.

4. Ebenso möchten wir alle Schweizerinnen und Schweizer daran erinnern, was wir gemeinsam in unserer Verfassung festgehalten haben: In unserem demokratischen Rechtsstaat ist der Mehrheit nicht alles erlaubt. Auch die Mehrheit darf die Grund- und Menschenrechte einer Minderheit nicht einschränken.

5. Wir geben zu bedenken, dass Freiheit und Demokratie nur möglich sind, wenn die Grund- und Menschenrechte aller respektiert werden und wir gemeinsam alles tun, um ihnen gerecht zu werden.

6. Aus diesen Überlegungen prüfen wir die Lancierung einer Eidgenössischen Volksinitiative zur Festigung der Grund- und Menschenrechte als wichtigste Stütze unserer Demokratie. Die Gründe zur Ungültigkeits-erklärung einer Volksinitiative sollen so erweitert werden, dass keine Volksabstimmungen mehr durchgeführt werden können über Volksinitiativen, die elementare Grund- und Menschenrechte verletzen.

7. Eine zweite Solothurner Landhausversammlung am Samstag 9. Oktober 2010 dient dazu, die Einzelheiten zum Inhalt und zur Konzipierung einer unter Punkt 6. beschriebenen Volksinitiative sowie  die Modalitäten ihrer Lancierung weiter zu diskutieren.

8. Wir widersetzen uns allen Versuchen, die diskriminierende Doppelbestrafung von Ausländerinnen und Ausländern - durch strafrechtliche Sanktionen und Ausschaffung - in der Verfassung zu verankern. Deshalb lehnen wir sowohl die Ausschaffungsinitiative der SVP als auch den direkten Gegenvorschlag ab. Kriminalität ist ein Problem der schweizerischen Gesellschaft, sie lässt sich nicht ausweisen. Zur Ahndung von Kriminalität dient das Strafrecht – nicht das Ausländerrecht.

9. Wir wollen uns für den Einbezug aller in der Schweiz lebenden Personen – unabhängig von ihrem Pass – in das politische System der schweizerischen Demokratie einsetzen. Denn unserer Überzeugung nach bedeutet Demokratie, dass alle hier lebenden Personen von allen hier gefällten Entscheidungen mit betroffen sind und deshalb in die Entscheidfindung mit einbezogen werden müssen.

10. Wenn in Abstimmungen oder anderen politischen Kampagnen fremdenfeindliche Parolen verbreitet werden, sollen all diejenigen, welche die Menschenrechte und die Demokratie unterstützen, konsequent, klar, aktiv und öffentlich Stellung für die Minderheitenrechte und gegen die Diffamierung nehmen - auch wenn die Parolen zweideutig oder strafrechtlich nicht belangt werden. Wir appellieren an die Medien, in ihrer Berichterstattung weniger die Kontroverse zu schüren als vielmehr die Dialog- und Lösungsorientierung zu fördern.

11. Wir kämpfen gegen die Instrumentalisierung von Frauenrechten als emotionale Mobilisierungsstrategie für eine fremdenfeindliche Politik. Sie lenkt ab von den tatsächlich relevanten Gleichstellungsdefiziten in der
Schweiz. Wir setzen im Gegensatz dazu auf Massnahmen, die das Selbstbestimmungsrecht von Frauen im Allgemeinen und der Migrantinnen im Besonderen schützen und fördern sowie die Diskriminierung von religiösen Minderheiten beheben.

12. Wir wollen die Bildung über die Grund- und Menschenrechte für Personen allen Alters fördern, insbesondere für Kinder und Jugendlichen in den Schulen aller Stufen. Ein vertieftes Demokratie- und Menschenrechtsverständnis der Stimmberechtigten ist von entscheidender Bedeutung zur Stärkung der Direkten Demokratie und der Menschenrechte.

13. Swissness und Refolklorisierung tragen nicht zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei. Wir wünschen uns ein anderes Bild der Schweiz, das Immigration und kulturelle Vielfalt des Landes als Stärke begreift. Den Jungen muss Raum gegeben werden, ihre Visionen der Schweiz zu entwickeln. Der Diskurs über die Heimat soll zurückerobert werden.

14. Zur Koordination und Vorbereitung dieser und weiterer gleichartiger Engagements gründen wir heute das „Forum zur Stärkung der Menschenrechte und der Direkten Demokratie in der Schweiz“ (FMD).

 

Solothurner Erklärung als PDF

 

Weiterhin kann über die Solothurner Erklärung auf Politnetz.ch mitdiskutiert werden:

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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 09. September 2010 um 16:15 Uhr